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   BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 540/91   

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BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 540/91 (https://dejure.org/1994,2747)
BAG, Entscheidung vom 25.01.1994 - 9 AZR 540/91 (https://dejure.org/1994,2747)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 (https://dejure.org/1994,2747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Sonderurlaub nach BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) für Aufnahme eines Studiums - Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 50 Abs. 2 BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) - Keine Interessenabwägung mit den widerstreitenden dienstlichen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 50 Abs. 2; BGB § 315 Abs. 3
    Unbezahlter Sonderurlaub: wichtiger Grund - Aufnahme eines Studiums - Erreichen der Altersgrenze nach BaföG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 50 Abs. 2; BGB § 315 Abs. 3
    Sonderurlaub für Aufnahme eines Studiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 546
  • BB 1994, 796
  • DB 1994, 2631
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88

    Voraussetzungen für die Erteilung unbezahlten Sonderurlaubs nach § 50 Abs. 2 BAT

    Auszug aus BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 540/91
    Bei der Subsumtion unter den Begriff wichtiger Grund ist deshalb eine Interessenabwägung mit den widerstreitenden dienstlichen Interessen des Arbeitgebers entbehrlich (vgl. BAGE 60, 362, 366 [BAG 12.01.1989 - 8 AZR 251/88] = AP Nr. 14 zu § 50 BAT zu B I 2d bb der Gründe).

    Die revisionsgerichtliche Prüfung ergibt, daß das Tatsachengericht weder den Rechtsbegriff des billigen Ermessens noch den Ermessensrahmen überschritten und auch keine Ermessensfehler begangen hat, also von unsachlichen Erwägungen ausgegangen ist oder wesentliche Tatsachen außer acht gelassen hat (BAGE 60, 362, 366 [BAG 12.01.1989 - 8 AZR 251/88] = AP, aaO, zu B I 2d cc der Gründe).

  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84

    Zulässigkeit einer Leistungsklage auf Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 540/91
    Die Gewährung des vom Kläger begehrten Sonderurlaubs für die Zeit vom 1. Oktober 1990 bis zur mündlichen Verhandlung am 7. Dezember 1993 ist durch Zeitablauf unmöglich geworden (vgl. BAGE 54, 63 = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

    Auszug aus BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 540/91
    Diese Auslegung einer atypischen Willenserklärung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (BAG ständige Rechtsprechung z. B. Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 179/00

    Sonderurlaub für Angestellte

    Diese auf die Zukunft gerichtete Leistung ist auch noch möglich (vgl. zur Unzulässigkeit einer auf rückwirkende Leistung gerichteten Klage Senat 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - AP BAT § 50 Nr. 16).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 50 Abs. 2 BAT-O nach der Interessenlage des Angestellten zu beurteilen (Senat 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO).

    Für diese Einschränkung bietet die Tarifbestimmung keine Anhaltspunkte (Senat 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO).

    Unerheblich ist, ob die Freistellung lange im Voraus geplant werden konnte oder erst kurzfristig beantragt wurde (vgl. BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO).

    Das Landesarbeitsgericht kann im letzteren Fall die fehlende Ausübung des billigen Ermessens nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB ersetzen (vgl. Senat 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO).

  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00

    Sonderurlaub für Arbeiter

    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits zu der wortgleichen Vorschrift des § 50 Abs. 2 BAT entschieden hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch nach § 55 Abs. 2 MTArbL über den Antrag des Arbeiters nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 1 BGB zu entscheiden (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - BAGE 60, 362; 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - AP BAT § 50 Nr. 16; zuletzt Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - ZTR 2002, 33), sofern der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund hat, der Arbeit für die Dauer des gewünschten Sonderurlaubs fernzubleiben und die betrieblichen oder dienstlichen Verhältnisse seine Abwesenheit gestatten.

    Der Antragsgrund muß auch bei objektiver Betrachtung genügend gewichtig sein, der Arbeit fernzubleiben (BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO; Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - aaO).

    b) Der Senat hat die Aufnahme eines Studiums bereits als einen wichtigen Grund zur Erteilung des Sonderurlaubs beurteilt (Senat 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO).

    (1) Die betrieblichen Verhältnisse gestatten den Sonderurlaub insbesondere dann, wenn der Ausfall des beurlaubten Arbeitnehmers durch die befristete Einstellung einer Ersatzkraft ausgeglichen werden kann (BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO).

  • ArbG Kassel, 22.10.2008 - 4 Ca 85/08
    Das Vorliegen eines solchen wichtigen Grundes ist nach der Rechtsprechung des BAG nach der Interessenlage des Angestellten zu beurteilen ( BAG vom 25.01.1994 - 9 AZR 540/91 - AP Nr. 16 zu § 50 BAT mit weiteren Nachweisen; BAG vom 09.06.1998 - 9 AZR 63/97 - n.v.; BAG vom 08.05.2001, a.a.O.).

    Vielmehr muss der geltend gemachte Grund auch bei objektiver Betrachtungsweise genügend gewichtig und schutzbedürftig sein (BAG vom 25.01.1994, a.a.O.; vom 08.05.2001, a.a.O.; Arbeitsgericht Köln vom 19.07.2007 - 22 Ca 2074/07 - NZA - RR 2008, 49 ff. zu § 28 TVÖD).

    Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 25.01.1994 (a.a.O.) vielmehr ausdrücklich darauf hingewiesen, dass § 50 Abs. 2 BAT eine Kollision der Arbeitspflicht des Angestellten mit einer von diesem nicht zu vertretenden persönlichen Verpflichtung gerade nicht voraussetzt; danach sind widersprechende Arbeitspflichten nicht bei der Subsumtion unter den Begriff des wichtigen Grundes zu berücksichtigen, sondern nur bei der Prüfung, ob die dienstlichen Verhältnisse eine Beurlaubung gestatten.

    Ein Ermessensfehler liegt jedenfalls dann vor, wenn ein Arbeitgeber sein Ermessen überhaupt nicht ausübt (vgl. BAG vom 25.01.1994, a.a.O.); geht der Arbeitgeber - irrtümlich - davon aus, dass er wegen Fehlens der Voraussetzungen keine Ermessensentscheidung zu treffen habe, so ist diese Ermessensausübung allein aus diesem Grund fehlerhaft.

  • ArbG Köln, 19.07.2007 - 22 Ca 2074/07

    Sonderurlaub; Ermessen, TVöD

    Ein Ermessensfehler liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitgeber sein Ermessen überhaupt nicht ausübt (vgl. BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - AP BAT § 50 Nr. 16).

    Ein Ermessensfehler liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitgeber sein Ermessen überhaupt nicht ausübt ( vgl. BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - AP BAT § 50 Nr. 16 ).

    (1) Stehen der Gewährung von Sonderurlaub keine sachlichen Gründe entgegen, kann die fehlende Ermessensausübung durch das Arbeitsgericht getroffen werden ( vgl. BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - AP BAT § 50 Nr. 16 ).

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 63/97
    Das entspricht dem Senatsurteil vom 25.01.1994 (- 9 AZR 540/91 - AP Nr. 16 zu § 50 BAT).

    Das Landesarbeitsgericht konnte deshalb nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die unterbliebene Ermessensentscheidung nachholen (vgl. BAG Urteil vom 25.01.1994, aaO; BAG Urteil vom 12.01.1989 - 8 AZR 251/88 - BAGE 60, 362, 365 = AP Nr. 14 zu § 50 BAT).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - 5 Sa 83/21

    Unbezahlter Sonderurlaub - wichtiger Grund

    Maßgeblich ist eine objektive Betrachtungsweise (BAG, Urteil vom 08. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - Rn. 25, juris = ZTR 2002, 33; BAG, Urteil vom 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - Rn. 19, juris = NZA 1994, 546).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.11.1999 - 4 Sa 462/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Sonderurlaub aus § 50 Abs. 2 des Tarifvertrags

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  • LAG Düsseldorf, 01.02.2006 - 12 Sa 1603/05

    Arbeitszeitverringerungsanspruch, Heimerzieherin

    h) Geht man in Anlehnung an die Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts zu § 50 Abs. 1 BAT davon aus, dass die betrieblichen Verhältnisse die Arbeitsverringerung dann zulassen, wenn der Ausfall durch die Einstellung einer Ersatzkraft ausgeglichen werden kann (BAG, Urteil vom 25.01.1994, 9 AZR 540/91, AP Nr. 16 zu § 50 BAT), stehen dem Arbeitszeitverringerungsanspruch der Klägerin allemal keine "dringenden betrieblichen Gründe" entgegen.
  • LAG Bremen, 15.08.2000 - 1 Sa 94/00

    Sonderurlaub - Umschulung

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